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Motoriges

vorsicht an alle führerscheinbesitzer…

ab heute, 1. juli, gilt das vormerksystem in österreich. dabei wird man, bei begehen eines delikts im deliktekatalog, in ein register eingetragen. es gibt 3 stufen.

1. Mal: Vormerkung
2. Mal: Maßnahme: Nachschulung…
3. Mal: Führerscheinentzug für 3 Monate.

die vormerkung bleibt für 2 jahre aufrecht und wird im falle keines weiteren vergehens gelöscht.
die delikte sind:

  • übertreten der 0,1 promille grenze für lkw und buslenker
  • übertreten der 0,5 promille grenze bei pkw bis 0,8 promille (darüber ist meines wissens nach der führerschein sofort weg)
  • behinderung von fussgängern am schutzweg
  • nichtbeachtung des zeichens”HALT”
  • nichtbeachtung des rotlichts
  • befahren des pannenstreifens (behinderung von einsatzfahrzeugen)
  • missachtung des fahrverbots für kfz mit gefährlichen gütern im tunnel
  • übertreten der vorschriftenbezügl. beförderung gefährlicher güter bei der fahrt durch autobahntunnel
  • nichtbeachtung rotlicht bei bahnübergängen und umfahren bereits geschlossener schranken
  • lenken eines kfz, dessen technischer zustand oder nicht entsprechend gesicherte beladung eine gefährdung der verkehrssicherheit darstellt.
  • nichtbeachtung der vorschriften zur kindersicherung
  • nichteinhalten des sicherheitsabstandes 0,2 – 0,4 sekunden

führerscheinentzug für rasen bleibt aufrecht. bin gespannt was die polizei unter”behinderung eines fussgängers am schutzweg” versteht. ja dann weiterhin gute fahrt…