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Führerschwein…

skfs_vornesoeben habe ich meinen neuen führerschein erhalten. da ich die klasse C innehabe muss dieser alle 5 jahre mit ärztlichem attest verlängert werden. den neuen scheckkarten führerschein gibt es ja schon länger und ich habe auch schon darüber geschrieben.

da mich die diversen sicherheitsmerkmale intessierten, warf ich einen näheren blick auf meine neue karte.

anscheinend hat mein führerschein einen kleinen schönheitsfehler im sicherheitsmerkmal hologram (siehe bild nummer 4).

hier ist neben des adlers kopf links und rechts ein winziger schriftzug zu erkennen, auf dem “FÜHRERSCHEIN ÖSTERREICH” stehen sollte. stattdessen steht links “FÜHRERSCHIEN ÖSTERREICH”. ich wusste nicht dass der vorarlberger dialekt auf der österreichischen version des führerscheins verewigt wird. aber eigentlich gibts für diesen tippfehler nur 3 erklärungen:

  • die mitarbeiter des bmvit tippen jeden schriftzug per hand
  • die qualitätskontrolle hatte urlaub oder
  • sie haben das absichtlich falsch getippt um fälschungen (bei denen das dann richtig getippt wäre) leichter erkennen zu können.

fuehrerschien01

wie auch immer, ich finde diesen kleinen makel recht lustig. vielleicht ist ja mein führerschein nicht der einzige der hier mit einem etwas merkwürdigem hologram versehen wurde. vielleicht werden jetzt sogar abertausende führerscheine zurückgerufen 😉 , oder es handelt sich einfach nur um eine etwas schlampig gearbeitete charge hologramme die einfach führerschein nummer XXX bis führerschein nummer XXY etwas spezieller erscheinen lässt.

EDIT 21.04.2009 15:45:
beim führerschein eines freundes ist der fehler auch vorhanden. er hat ihn ende september 2008 ausgestellt bekommen. das heisst es ist anzunehmen dass führerscheine seit mindestens einem halben jahr mit diesem fehler produziert werden.

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scheckkartenführerschein…

solche tollen worte kann man nur im deutschen bilden.

er ist da! der scheckkartenführerschein. ab heute wird nur noch der scheckkartengrosse rosa plastik führerschein ausgegeben.
endlich passt auch der in meine ‘geldtasche’.

der umtausch des alten führerscheins in die scheckkarte ist nicht verpflichtend. wer ihn dennoch gerne hätte, geht zu seiner führerscheinstelle und beantragt dort den neuen.
entweder wird der alte gleich abgegeben und man erhält einen wisch auf dem steht dass der neue in ein paar tagen zugeschickt wird, oder man holt den neuen direkt beim amt ab und lässt dann erst den alten dort.

die kosten sind:

  • der führerschein ist neu. also gerade erst gemacht worden: 55 euro
  • der führerschein wird umgetauscht (duplikat), die verlängeerung eines befristeten führerscheins oder die ausdehnung auf weiter klassen: 45 euro
  • die verlängerung der klassen C, C1, D: 10 euro

wer den schein neu macht zahlt also 55 euro, bekommt aber schon nach der prüfung vom prüfer einen provisorischen führerschein, der dann 4 wochen gilt. zur erstellung des führerscheins wird alles zur österreichischen staatsdruckerei geschickt (passfoto und unterschrift). der zugeschickte ersetzt dann den provisorischen führerschein.

wichtigstes merkmal: der ‘skfs’ wird keinen speicherchip zur speicherung von persönlichen daten haben.

info zum passbild
scheckkartenfuehrerschein.at

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vorsicht an alle führerscheinbesitzer…

ab heute, 1. juli, gilt das vormerksystem in österreich. dabei wird man, bei begehen eines delikts im deliktekatalog, in ein register eingetragen. es gibt 3 stufen.

1. Mal: Vormerkung
2. Mal: Maßnahme: Nachschulung…
3. Mal: Führerscheinentzug für 3 Monate.

die vormerkung bleibt für 2 jahre aufrecht und wird im falle keines weiteren vergehens gelöscht.
die delikte sind:

  • übertreten der 0,1 promille grenze für lkw und buslenker
  • übertreten der 0,5 promille grenze bei pkw bis 0,8 promille (darüber ist meines wissens nach der führerschein sofort weg)
  • behinderung von fussgängern am schutzweg
  • nichtbeachtung des zeichens”HALT”
  • nichtbeachtung des rotlichts
  • befahren des pannenstreifens (behinderung von einsatzfahrzeugen)
  • missachtung des fahrverbots für kfz mit gefährlichen gütern im tunnel
  • übertreten der vorschriftenbezügl. beförderung gefährlicher güter bei der fahrt durch autobahntunnel
  • nichtbeachtung rotlicht bei bahnübergängen und umfahren bereits geschlossener schranken
  • lenken eines kfz, dessen technischer zustand oder nicht entsprechend gesicherte beladung eine gefährdung der verkehrssicherheit darstellt.
  • nichtbeachtung der vorschriften zur kindersicherung
  • nichteinhalten des sicherheitsabstandes 0,2 – 0,4 sekunden

führerscheinentzug für rasen bleibt aufrecht. bin gespannt was die polizei unter”behinderung eines fussgängers am schutzweg” versteht. ja dann weiterhin gute fahrt…