ab heute, 1. juli, gilt das vormerksystem in österreich. dabei wird man, bei begehen eines delikts im deliktekatalog, in ein register eingetragen. es gibt 3 stufen.
1. Mal: Vormerkung
2. Mal: Maßnahme: Nachschulung…
3. Mal: Führerscheinentzug für 3 Monate.
die vormerkung bleibt für 2 jahre aufrecht und wird im falle keines weiteren vergehens gelöscht.
die delikte sind:
- übertreten der 0,1 promille grenze für lkw und buslenker
- übertreten der 0,5 promille grenze bei pkw bis 0,8 promille (darüber ist meines wissens nach der führerschein sofort weg)
- behinderung von fussgängern am schutzweg
- nichtbeachtung des zeichens”HALT”
- nichtbeachtung des rotlichts
- befahren des pannenstreifens (behinderung von einsatzfahrzeugen)
- missachtung des fahrverbots für kfz mit gefährlichen gütern im tunnel
- übertreten der vorschriftenbezügl. beförderung gefährlicher güter bei der fahrt durch autobahntunnel
- nichtbeachtung rotlicht bei bahnübergängen und umfahren bereits geschlossener schranken
- lenken eines kfz, dessen technischer zustand oder nicht entsprechend gesicherte beladung eine gefährdung der verkehrssicherheit darstellt.
- nichtbeachtung der vorschriften zur kindersicherung
- nichteinhalten des sicherheitsabstandes 0,2 – 0,4 sekunden
führerscheinentzug für rasen bleibt aufrecht. bin gespannt was die polizei unter”behinderung eines fussgängers am schutzweg” versteht. ja dann weiterhin gute fahrt…