ich habe mich SEHR lange mit diversen geräten, die auf e-ink displays basieren beschäftigt. nach dem ersten kontakt mit dem e-ink prototyping kit [PDF] im jahr 2006 (damals noch ein 2-bit display, mit 4 graustufen), haben mich diese displays seither durch ihren hohen kontrast und ihre guten eigenschaften bei viel umgebungslicht fasziniert. über die jahre habe ich die entwicklung bei diesen geräten verfolgt. am bekanntesten dürfte mittlerweile der amazon kindle sein (schon einmal darüber geblogt), der im november 2007 in den usa auf den markt kam. meine entscheidung viel aber dann doch nicht auf den kindle oder einen der vielen sony reader. ich habe mich für den nook entschieden. ich möchte in den folgenden zeilen etwas näher auf meine entscheidung und die ersten eindrücke eingehen.
Tag: kindle
bücher vorlesen…
der neue kindle von amazon ist keine 3 tage heraussen und löst schon heisse diskussionen aus. darf der kindle bücher vorlesen, die im amazon e-book store gekauft wurden?
die rechte des urhebers sind wieder zweideutig auslegbar. zum einen wollen autor und verlag natürlich vorschreiben wie ihre werke genutzt werden und wofür sie die rechte verkaufen. zum anderen erwirbt der leser mit einem e-book eigentlich ein privates nutzungsrecht. wieso sollte einem ein verlag vorschreiben dürfen wie man das buch nutzt?
das ist vergleichbar mit: “meine fotos darf sich jeder anschauen aber nur mit dem rechten aug’!”, “die printausgabe der heutigen zeitung dürfen sie nicht verweden um damit ihren biomist auszukleiden!”, “sie müssen während des ansehens dieses stummfilms ohropax tragen” und natürlich “dieses buch dürfen sie niemandem vorlesen!”.
es mag ja sein dass amazon keine lizenz für audiobooks hat und eben nur e-books verkaufen darf. wenn die verlage sich auf lange sicht am e-book markt profilieren wollen, sollten sie damit anfangen die leser die vorteile von e-books uneingeschränkt nutzen zu lassen. da gehört text to speech einfach dazu. zu behaupten dass eine automatisierte vorlesefunktion des kindle einer öffentlichen vorführung gleichkommt ist stark übertrieben.
schlauer wäre es sicherlich dem privaten leser die nutzung eines gekauften werks zum privaten gebrauch freizustellen. die art und weise wie jemand ein buch liest oder lesen lässt ist immerhin privatsache und da gibt es schliesslich grenzen.
EDIT: 28.02.2009 13:15
wie golem berichtet wird im neuen kindle die vorlesefunktion deaktivierbar sein. so können verlage entscheiden ob sie dem nutzer erlauben wollen sich das buch vorlesen zu lassen.
ich persönlich kann mir nicht vorstellen dass e-bücher mit einer solchen einschränkung gut zu verkaufen sind. sicherlich werden formate die keine solchen userunfreundlichen hürden aufweisen besser zu verkaufen sein. das hat man in der musikbranche gesehen und das wird auch hier der fall sein. DRM und DRM-ähnliche konstrukte sind, yum leidwesen der rechteinhaber, die nur allzu gerne jedem vorschreiben würde wie wann und wo ihr produkt konsumiert werden darf, zum scheitern verurteilt. und das ist auch richtig so. denn diese vorschriften sollte sich wirklich nur auf live veranstaltungen beschränken.