nachdem der ogh entschieden hat dass in österreich keine leerkassettenvergütung auf festplatten für den computerverbrauch gezahlt werden muss, sondern das ganze auf rohlinge und mp3 player beschränkt bleibt, stellte sich mir die frage: wie bekomm’ ich da geld zurück wenn ich die rohlinge nicht für material verwende dass durch die austro mechana geschützt wird?
so zum beispiel sicherungskopien meiner fotos, was nicht zu kleine datenmengen sind…
es stellt sich heraus, dass man die lkv ganz einfach per formular zurückfordern kann.
so muss man nur den verwendungszweck der rohlinge angeben und die rechnung beilegen. das ganze muss natürlich der wahrheit entsprechen, und beweisbar sein.
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