Categories
Hardware Gadgets

leerkassettenvergütung…

nachdem der ogh entschieden hat dass in österreich keine leerkassettenvergütung auf festplatten für den computerverbrauch gezahlt werden muss, sondern das ganze auf rohlinge und mp3 player beschränkt bleibt, stellte sich mir die frage: wie bekomm’ ich da geld zurück wenn ich die rohlinge nicht für material verwende dass durch die austro mechana geschützt wird?
so zum beispiel sicherungskopien meiner fotos, was nicht zu kleine datenmengen sind…
es stellt sich heraus, dass man die lkv ganz einfach per formular zurückfordern kann.
so muss man nur den verwendungszweck der rohlinge angeben und die rechnung beilegen. das ganze muss natürlich der wahrheit entsprechen, und beweisbar sein.

austro mechana
rückerstattung
heise bericht

3 replies on “leerkassettenvergütung…”

Die Austro Mechana lehnt die Rückerstattung ab für:

* Datenträger mit zum privatem Gebrauch selbsterstelltem Datenmaterial (z.B. Urlaubsfotos)
* Datenträger, die für Kopien anderer Art verwendet wurden, z.B. Aufnahmen aus dem Fernsehen oder Radio, Kopien von gekauften oder ausgeliehenen Musik-CDs oder Filmen oder ähnliches.

MFG 😉

solang sie die steuer von den festplatten nicht erheben, was ja, wie damals angekündigt, bis zu 50ct pro GB gewesen wären, is mir das noch relativ egal!
cya

die entscheitdung vom ogh ist total richtig begründet.
aber ich finds trotzdem an witz dass man sich für rohlinge die für nicht geschütztes zeug verwendet wurden, den beitrag nicht zurückerstatten lassen kann, weil es privat ist. das ist eine widerrechtliche bereicherung!!!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

verify you\'re human: * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.