der neue kindle von amazon ist keine 3 tage heraussen und löst schon heisse diskussionen aus. darf der kindle bücher vorlesen, die im amazon e-book store gekauft wurden?
die rechte des urhebers sind wieder zweideutig auslegbar. zum einen wollen autor und verlag natürlich vorschreiben wie ihre werke genutzt werden und wofür sie die rechte verkaufen. zum anderen erwirbt der leser mit einem e-book eigentlich ein privates nutzungsrecht. wieso sollte einem ein verlag vorschreiben dürfen wie man das buch nutzt?
das ist vergleichbar mit: “meine fotos darf sich jeder anschauen aber nur mit dem rechten aug’!”, “die printausgabe der heutigen zeitung dürfen sie nicht verweden um damit ihren biomist auszukleiden!”, “sie müssen während des ansehens dieses stummfilms ohropax tragen” und natürlich “dieses buch dürfen sie niemandem vorlesen!”.
es mag ja sein dass amazon keine lizenz für audiobooks hat und eben nur e-books verkaufen darf. wenn die verlage sich auf lange sicht am e-book markt profilieren wollen, sollten sie damit anfangen die leser die vorteile von e-books uneingeschränkt nutzen zu lassen. da gehört text to speech einfach dazu. zu behaupten dass eine automatisierte vorlesefunktion des kindle einer öffentlichen vorführung gleichkommt ist stark übertrieben.
schlauer wäre es sicherlich dem privaten leser die nutzung eines gekauften werks zum privaten gebrauch freizustellen. die art und weise wie jemand ein buch liest oder lesen lässt ist immerhin privatsache und da gibt es schliesslich grenzen.
EDIT: 28.02.2009 13:15
wie golem berichtet wird im neuen kindle die vorlesefunktion deaktivierbar sein. so können verlage entscheiden ob sie dem nutzer erlauben wollen sich das buch vorlesen zu lassen.
ich persönlich kann mir nicht vorstellen dass e-bücher mit einer solchen einschränkung gut zu verkaufen sind. sicherlich werden formate die keine solchen userunfreundlichen hürden aufweisen besser zu verkaufen sein. das hat man in der musikbranche gesehen und das wird auch hier der fall sein. DRM und DRM-ähnliche konstrukte sind, yum leidwesen der rechteinhaber, die nur allzu gerne jedem vorschreiben würde wie wann und wo ihr produkt konsumiert werden darf, zum scheitern verurteilt. und das ist auch richtig so. denn diese vorschriften sollte sich wirklich nur auf live veranstaltungen beschränken.